Beitragsordnung
Festlegungen
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Der Beitrag ist halbjährlich im Voraus zu zahlen.
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Die Beitragspflicht beginnt mit dem der Aufnahme folgenden Monat.
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Die Beitragspflicht endet mit dem Austritt aus der SG zum 30.6. bzw. 31.12.
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Beitragsänderungen (z.B. bei Einschulung, Schulabschluss, Eintritt ins Rentenalter, Änderung im Beschäftigungsverhältnis) werden im Folgemonat wirksam.
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Der Beitrag enthält alle Abgaben an Kreissportbund, Landessportbund und Fachverband.
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Die Beitragsordnung tritt am 1.1.2020 in Kraft.
Definitionen
Vorschulkinder: Sind alle Personen bis zum Eintritt in die Grundschule.
Schüler: Sind alle Personen, die den ersten Schulabschluss anstreben und jünger als 20 Jahre sind. Dazu zählen Mitglieder von Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und berufsorientierten Oberschulen.
Studenten: Sind alle Personen, die an einer Universität oder Fachhochschule studieren.
Auszubildende: Sind alle Personen, die sich in einer Berufsausbildung befinden.
Rentner/Pensionäre: Sind alle Personen, die nicht mehr überwiegend erwerbstätig sind und eine Altersrente oder Pension beziehen.
Ermäßigt: Sind alle Personen ohne Arbeitseinkommen. Dazu zählen Personen, die eine Schule besuchen und nicht als Schüler zählen (z.B. 2. Bildungsweg), soziale Ersatzdienste, Arbeitslose und soziale Härtefälle (Antrag an Abteilungsleitung erfoderlich).
Erwachsene: Sind alle Personen mit Arbeitseinkommen.
Familien: Sind 2 Personen, die in einer Lebensgemeinschaft leben.
Beiträge
Mitgliedsbeitrag
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monatlich |
jährlich |
Vorschulkinder |
5,00 € |
60,00 € |
Schüler / Studenten / Auszubildende |
7,50 € |
90,00 € |
Ermäßigt |
7,50 € |
90,00 € |
Rentner / Pensionäre |
8,50 € |
102,00 € |
Erwachsene |
12,00 € |
144,00 € |
Familien |
22,00 € |
264,00 € |
Familien mit 1 Schüler |
26,00 € |
312,00 € |
Familien mit 2 Schülern |
29,00 € |
348,00 € |
Aufnahmebeitrag
Vorschulkinder, Schüler |
5,00 € |
Ermäßigt, Erwachsene |
10,00 € |
Familien |
20,00 € |
Familien mit 1 Schüler |
25,00 € |
Familien mit 2 Schülern |
30,00 € |