Turnhalle
Karl-Marx-Straße 9 . 03130 Spremberg
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Beitragsordnung

Festlegungen

  • Der Beitrag ist halbjährlich im Voraus zu zahlen.

  • Die Beitragspflicht beginnt mit dem der Aufnahme folgenden Monat.

  • Die Beitragspflicht endet mit dem Austritt aus der SG zum 30.6. bzw. 31.12.

  • Beitragsänderungen (z.B. bei Einschulung, Schulabschluss, Eintritt ins Rentenalter, Änderung im Beschäftigungsverhältnis) werden im Folgemonat wirksam.

  • Der Beitrag enthält alle Abgaben an Kreissportbund, Landessportbund und Fachverband.

  • Die Beitragsordnung tritt am 1.1.2016 in Kraft.

Definitionen

Vorschulkinder: Sind alle Personen bis zum Eintritt in die Grundschule.

Schüler: Sind alle Personen, die den ersten Schulabschluss anstreben und jünger als 20 Jahre sind. Dazu zählen Mitglieder von Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und berufsorientierten Oberschulen.

Ermäßigt: Sind alle Personen ohne Arbeitseinkommen. Dazu zählen Auszubildende, Studenten, Personen, die eine Schule besuchen und nicht als Schüler zählen (z.B. 2. Bildungsweg), Wehrdienstleistende, Arbeitslose und Rentner, soziale Härtefälle (Antrag an Abteilungsleitung erfoderlich).

Erwachsene: Sind alle Personen mit Arbeitseinkommen.

Familien: Sind 2 Personen, die in einer Lebensgemeinschaft leben.

Beiträge

Mitgliedsbeitrag

monatlich

jährlich

Vorschulkinder

3,00 €

36,00 €

Schüler

6,00 €

72,00 €

Ermäßigt

7,50 €

90,00 €

Erwachsene

11,00 €

132,00 €

Familien

20,00 €

240,00 €

Familien mit 1 Schüler

24,00 €

288,00 €

Familien mit 2 Schülern

26,50 €

318,00 €

Aufnahmebeitrag

Vorschulkinder, Schüler

5,00 €

Ermäßigt, Erwachsene

10,00 €

Familien

20,00 €

Familien mit 1 Schüler

25,00 €

Familien mit 2 Schülern

30,00 €